Stellungnahme der CDU-Fraktion zu den von der Gemeinde Anröchte geplanten Steuererhöhungen ab dem Jahr 2016.

Mündlich vorgetragen in der Sitzung des Rates der Gemeinde Anröchte am 22.12.2015 durch den Fraktionsvorsitzenden Hans-A. Meinberg.

22.12.2015, 10:59 Uhr | Hans Alfred Meinberg, Fraktionsvorsitzender


Verehrter Herr Bürgermeister,

meine Damen und Herren,

 

die Verwaltung schlägt vor, für das Jahr 2016 und folgende Jahre, die Gemeindesteuern in der Grundsteuer A um 50 Punkte, in der Grundsteuer B um 200 Punkte und im Bereich der Gewerbesteuern um 31 Punkte zu erhöhen.

Aus den dazu ergangenen Begründungen ist eindeutig zu erkennen, dass das Land NRW die Gemeinde Anröchte allein durch die erheblichen Reduzierungen der Schlüsselzuweisungen  in den letzten Jahren im “Stich“ gelassen hat und auch derzeit noch lässt.

Die Schlüsselzuweisungen sind von 2,5 Mill. € im Jahre 2004 bis auf 353.000 € im Jahr 2015 eingebrochen. Die Schlüsselzuweisungen 2013 und 2014 blieben sogar komplett aus.

 

Darüber hinaus ist die vom Kreis Soest eingeforderte Umlage im Vergleich zum letzten Jahr deutlich gestiegen.

 

Die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde haben sich nicht wie für 2015 geplant entwickelt, sondern sind bisher um ca. 500.000 € reduziert eingegangen.

 

Das heißt zunächst einmal, die 3 vorgenannten Positionen sind durch uns nicht zu beeinflussen und stehen uns in der Haushaltsplanung 2016 nicht zur Verfügung.

 

Dem gegenüber hat die Gemeinde Anröchte bereits vor Jahren die freiwilligen Leistungen erheblich reduziert. Derzeit werden die Musik- und Kunstschule und der Kulturring - beides Schwergewichte mit Werbecharakter - und das in die Jahre gekommene Freibad, das allerdings jährlich einen sehr hohen Zuschuss benötigt, der in etwa 80/85 Steuerpunkten der Grundsteuer B entspricht, noch bezuschusst.

 

Dies sind unbestritten zu berücksichtigende Fakten mit denen der Haushaltsplan 2016 zu erstellen ist!

Die sich rechnerisch ergebenden Mehraufwendungen und die geschilderten Mindereinnahmen führen logischerweise zu einem Defizit. Dies dürfte jedem, ohne weitere Erläuterungen klar sein.

 

Nun geht es lediglich um die Höhe des Defizits, dass aufgrund der Prognosen und Annahmen für die nächsten Jahre unterschiedlich gesehen und beurteilt wird. Bei allem Optimismus, dem die Pessimisten gegenüber stehen, müssen wir realistisch die Finanzsituation unserer Gemeinde betrachten und zielgerichtet handeln.

Deshalb ist es mehr als erforderlich, die Gemeinde als Ganzes zu sehen und die Belastungen möglichst gerecht auf allen Schultern zu verteilen.

 

Dies wird zunächst auf Steuererhöhungen hinauslaufen, darf aber nicht dazu führen, dass Einsparpotentiale ggfs. im Personalbereich oder bei den wenigen Positionen der freiwilligen Leistungen außen vor bleiben. Auch der größte Anteil bei den freiwilligen Leistungen, der Betrieb des Freibades, gehört dabei untersucht und auf den Prüfstand gestellt. Und da erwarten wir bis Mitte des Jahres 2016 von der Verwaltung konkrete Vorschläge und Zahlen.                    

Die Verwaltung hat nunmehr vorgeschlagen die Steuern ab dem Jahre 2016 zu erhöhen und dies kräftig, insbesondere im Vergleich zu den Vorjahren.

 

Aus der Sicht der Verwaltung logisch, rechnerisch nachzuvollziehen und konsequent; für die Bürgerinnen und Bürger jedoch erheblich belastend und einschränkend.

 

Und aus unserer Sicht ist die größte freiwillige Ausgabe der Gemeinde Anröchte und ggfs. weitere Einsparungen mit in die Erhöhungsüberlegungen einzubeziehen und so früh wie möglich zu berücksichtigen! 

 

Deshalb lehnt die CDU-Fraktion den Erhöhungsvorschlag der Verwaltung im Bereich der Grundsteuer B mit 200 Punkten mehr wie bisher, ab.

 

Die Erhöhung der Grundsteuer A, die mehr als 11 Jahre auf gleichem Niveau geblieben ist, erachten wir bezogen auf die besondere Finanzsituation der Gemeinde als angemessen.

 

Wir sind davon überzeugt, dass die Gewerbetreibenden unsere langjährig gleichgebliebenen Steuersätze zu schätzen wissen und der Standort Anröchte, das positive Image weiter ausbauen wird. Die Erhöhung der Gewerbesteuer um 31 Punkte halten wir für gerechtfertigt!

 

Die Erhöhung der Grundsteuer B ist bei den getroffenen Annahmen in der Finanzplanung bis 2019 ein einmaliger Schritt und weitet den Finanzrahmen für die Verwaltung unnötigerweise aus. Einsparmöglichkeiten in diesem Zusammenhang sind nach unserer Auffassung nicht berücksichtigt.

Gut für die Verwaltung, aber über dem üblichen Rahmen; belastend für die Steuerzahler und in einem Schritt und in der geplanten Höhe nicht erforderlich.

 

Die CDU-Fraktion hat intensiv das für und wider abgewogen und ist in der Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis gekommen, für den Haushalt 2016 lediglich eine Erhöhung der Grundsteuer B um 90 Punkte vorzuschlagen und dies als Antrag in den Rat einzubringen. Nach unserer Auffassung kann jederzeit eine Steueranpassung erfolgen.

    

Die Erhöhung um 90 Punkte führt zu einer Steuereinnahme von 292.500 € .

 

Bei den Grundsteuern A und der Gewerbesteuer können wir dem Verwaltungsvorschlag folgen!

 

Auch hier ist eine gemeinsame Linie innerhalb des Rates möglich, die die CDU Fraktion bei einer derartigen exorbitanten Erhöhung ins Spiel gebracht hat.

 

Die CDU-Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass zunächst tatsächlich alle freiwilligen Leistungen nicht nur auf den Prüfstand zu stellen, sondern auch zeitnah - da wo möglich - kassenwirksam umzusetzen sind und dass weitere Möglichkeiten der Einsparungen bzw. Erhöhungen aus dem seinerzeit erarbeitetem freiwilligem Haushaltssicherungskonzept auf den Stand 2016 zu bringen sind.

 

Uns ist bewusst, dass wir damit keine Steuererhöhungen vermeiden, aber dafür die beabsichtigten Erhöhungen zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger erheblich reduzieren können.

 

Für die CDU Fraktion     Hans-A. Meinberg